Warum die Augenlaserbehandlung nicht für jeden geeignet ist

Es hört sich so einfach und sicher an: Ein operativer Eingriff am Auge, und schon ist die seit Jahren vorhandene Fehlsichtigkeit behoben. Fortan braucht der Betroffene weder eine Brille noch Kontaktlinsen und kann wieder völlig scharf sehen. Möglich macht dies die Augenlaser-Methode, auch als LASIK bezeichnet. Dabei wird - wie der Name bereits andeutet – mittels eines medizinischen Lasers die Hornhaut im Auge so bearbeitet, dass eine vorhandene Fehlsichtigkeit korrigiert werden kann. Die Methode eignet sich sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit und wird mittlerweile im In- und Ausland von unzähligen Anbietern offeriert.

Was sich jedoch im ersten Augenblick so einfach anhört, ist eine komplizierte medizinische Operation, die längst nicht für jeden Menschen gleichermaßen geeignet ist. Damit auch Sie wissen, ob eine Augenlaser-Operation für Sie infrage kommt, haben wir die wichtigsten Kriterien zusammengestellt, anhand derer ein Eingriff mittels Augenlaser als nicht empfehlenswert einzustufen ist.

Das Alter des Patienten

Zwar eignet sich eine Augenlaserbehandlung grundsätzlich für jeden Menschen, allerdings nur innerhalb gewisser Altersgrenzen. So macht es beispielsweise keinen Sinn, eine Operation bei Menschen vorzunehmen, die jünger als 18 - 19 Jahre sind. Der Grund: Bei jüngeren Menschen befindet sich die Hornhaut noch in einem Wachstumsprozess, sie verändert sich also quasi ständig, weswegen eine Korrektur nicht von dauerhaftem Erfolg sein kann. Gleiches gilt übrigens für Menschen über einem Alter von etwa 50 - 55 Jahren. In diesem Fall setzt bei den meisten Betroffenen eine sogenannte Altersweitsichtigkeit an, in deren Zuge sich das Auge ebenfalls ständig verändert.

Allergien und Vorerkrankungen

Menschen, die unter Vorerkrankungen wie dem Grauen Star leiden, kommen ebenfalls nicht für eine Augenlaserbehandlung infrage. Die Risiken wären hier einfach zu groß, dass der Betroffene weitere Einschränkungen hinnehmen muss und die Operation letztendlich nicht den gewünschten Erfolg bringt. Gleiches gilt für Allergiker, für sie ist die Augenlaserbehandlung - wenn überhaupt - nur mit Einschränkungen möglich.

Zu starke Fehlsichtigkeit

Wer unter einer Hornhautverkrümmung von mehr als fünf Dioptrien leidet, für den kommt eine Augenlaserbehandlung ebenfalls nicht infrage. Die Fehlsichtigkeit ist hier zu stark, der Abtrag mit dem Laser wäre zu groß und damit zu risikoreich.

Zu geringe Hornhautdicke

Vor jedem Eingriff mittels Augenlaser wird die Dicke der Hornhaut beim Patienten gemessen. Beträgt diese weniger als einen halben Millimeter, ergibt sich ebenfalls ein zu großes Risiko für den Eingriff. Fast alle Ärzte und Kliniken werden eine Operation in diesem Fall ablehnen. Lediglich im Ausland ist es teilweise möglich, auch sehr dünne Hornhäute zu operieren, allerdings unter deutlich erhöhtem Risiko.

September 2015


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